ICRA: Vereinigung zur Klassifizierung von Internet Inhalten: Wahlmöglichkeiten und nicht als Zensur

Die Internet Content Rating Association ist eine unabhängige, gemeinnützige Organisation, die im Frühjahr 1999 von einer Gruppe führender Internetunternehmen und -vereinigungen gegründet wurde. Die ICRA hat sich die Entwicklung, Einführung und Verwaltung eines international anerkannten, freiwilligen Selbstklassifizierungssystems zum Ziel gesetzt, das Internetbenutzern rund um die Welt die Möglichkeit bietet, den Abruf von Inhalten zu unterbinden, die – insbesondere für Kinder – als schädigend empfunden werden.

Das ICRA Kennzeichnungssystem stützt sich auf das bereits bestehende RSACi System und ist das Ergebnis intensiver, internationaler Beratungen und Entwicklungen, an denen führende Vertreter aus der Industrie und der akademischen Welt beteiligt waren.

ICRA setzt sich aus einer geringen Anzahl von Mitarbeitern zusammen, die in den Geschäftsstellen in den USA und Europa tätig sind.

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4.2 Ich habe gerade eine Site mit anstößigem Inhalt entdeckt – warum ist sie nicht gekennzeichnet?

Obwohl man vielleicht andere Vorstellungen haben könnte, klassifiziert die Internet Content Rating Association keine Internetsites – die Webautoren verwenden unser System zur eigenständigen Klassifizierung und Kennzeichnung ihrer Sites. ICRA ist weder ein Zensurorgan noch beurteilt sie irgendwelche Sites. Unser System ermöglicht Webautoren die Anbringung eines objektiven, beschreibenden Etiketts auf ihrer Site – der Anwender selbst trifft die Beurteilung darüber, ob der Abruf solcher Sites gestattet oder verhindert werden soll. Da die Anbringung eines ICRA Etiketts auf freiwilliger Basis beruht, trägt natürlich nicht jede Site ein Etikett. Sehr viele Sites sind jedoch mit einem Etikett gekennzeichnet, weil die Inhaltsanbieter unsere Ansicht vertreten, dass eine freiwillige Kennzeichnung der beste Lösungsansatz ist, Kinder vor potentiell schädigendem Material zu schützen und gleichzeitig die Meinungsfreiheit im Internet zu wahren.

Warum haben Webautoren überhaupt das Anliegen, ihre Sites zu kennzeichnen? Betrachten wir zwei Extremsituationen:

  • Eine Organisation oder eine Person ist zuständig für die Verwaltung einer Site, die keines der in unserer Matrix beschriebenen Elemente enthält. Eine Kennzeichnung der Site wird deshalb angestrebt werden, damit der Zugang nicht blockiert werden kann.
  • Eine Organisation oder eine Person ist zuständig für die Verwaltung einer Site, die Material für ein Erwachsenenpublikum enthält. Hier wird ebenfalls von einer Kennzeichnung der Site profitiert, da dadurch der Abruf durch Minderjährige blockiert werden kann, während der Zutritt für Erwachsene gestattet ist. Die meisten solcher Webautoren haben grundsätzliche ein starkes Interesse daran, auf diese Art und Weise einen Schutz zu gewährleisten. Abgesehen von den moralischen Argumenten verringert sich so der Druck auf Regierungen weltweit, Gesetze zur Schließung entsprechender Sites zu verabschieden. Netzverwalter von Erwachsenen-Sites gehören zu den eifrigsten Verfechtern der ICRA.

Wenn Sie auf Material stoßen, dass Ihrer Meinung nach illegal sein könnte, zum Beispiel Kinderpornographie, können Sie sich weltweit an andere Organisationen wenden, die Sie auf die Site aufmerksam machen können. Eine Kernfrage ist hierbei, wo sich die Site physisch befindet. Wenn Sie glauben, dass die Site möglicherweise in den USA gespeichert ist, können Sie sich zunächst an das “National Center for Missing and Exploited Children” (Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) wenden. In Europa ist INHOPE, der Interessensverband der Internet-Hotline-Anbieter in Europa, eine gute Anlaufstelle.

Bevor Sie sich an diese Organisationen wenden, beachten Sie bitte, dass “anstößig” nicht gleich illegal ist!

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