Weshalb Sie einer ICRA-Kennzeichnungen vertrauen können
Das ICRA-System ermutigt Inhaltsanbieter (Webmaster) zur Selbstkennzeichnung. Das bedeutet, dass die Inhaltsanbieter selbst ihre eigene ICRA-Kennzeichnung auf ihren Websites anbringen, um zu erklären, welche Inhaltstypen vorhanden sind und welche nicht.
Was hält einen Inhaltsanbieter davon ab, eine falsche Kennzeichnungen vorzunehmen? Kann man einer ICRA-Kennzeichnung vertrauen? Ja.
Verfahren für falsch gekennzeichnete Websites
Nach den Erfahrungen der ICRA sind Fälle von vorsätzlichen und hartnäckigen Falschkennzeichnungen extrem selten. Dennoch werden verschiedene Schritte unternommen, wenn solche Websites gefunden oder über das formelle Beschwerdeverfahren gemeldet werden.
Wenn die ICRA feststellt oder von einer Drittpartei darüber verständigt wird, dass ein Inhaltsanbieter eindeutig und unzweifelhaft eine ICRA-Kennzeichnung unangemessen* verwendet, gelangt das folgende Verfahren zur Anwendung. Bei jeder Phase wird davon ausgegangen, dass die vorherige Handlung nicht erfolgreich war und die unangemessene Kennzeichnung nach wie vor besteht.
- Die ICRA versucht, den Inhaltsanbieter zu kontaktieren und fordert ihn auf, die Kennzeichnung zu ändern oder zu entfernen.
- Der Geschäftsführer der ICRA nimmt sich des Falles an und greift auf verfügbare Mittel zurück, um den Inhaltsanbieter zu kontaktieren und darauf zu bestehen, dass die Kennzeichnung geändert oder entfernt wird.
- Der Exekutivausschuss der Organisation prüft den Fall und entscheidet über die angebrachteste Vorgangsweise. Die Lizenzbestimmungen, die für die Verwendung von ICRA-Kennzeichnungen - unabhängig davon, ob diese auf der ICRA-Website oder andernorts erstellt wurden - gelten, sind umfassend geschrieben und sehen eine breite Palette von Maßnahmen, einschließlich rechtlicher Schritte vor.
- Die ICRA kann Details über die Website/Ressource veröffentlichen und in eine Sperrlistenvorlage für die Verwendung durch Filtersoftware wie ICRAplus und den Microsoft Internet Explorer aufnehmen.
* Unangemessen bedeutet, dass eine Website so gekennzeichnet ist, dass sie Inhalte aufweist, die nicht vorhanden sind oder umgekehrt. Ein Beispiel dafür wäre eine Website, die "Keine der obigen Angaben trifft zu" im Abschnitt Nacktdarstellungen und sexuelles Material angibt und dennoch eindeutig Bilder, Beschreibungen oder Darstellungen von einem oder mehreren Elementen enthält, die in diesem Abschnitt des ICRA-Fragebogens angeführt sind. Die ICRA kann sich an Mitglieder ihres Beirates oder sonstige unabhängige Fachleute wenden, um Streitigkeiten darüber schlichten zu lassen, ob eine Kennzeichnung angemessen ist oder nicht.
Nächste Schritte und Links
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